Dr. Stefan Lang

Psychotherapeut & Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

ABLAUF


ERSTGESPRÄCH 

Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular kommen Sie zu einem Erstgespräch, in dem wir die aktuelle Situation, die vorhandene Symptomatik und den Behandlungsauftrag besprechen. Wir erarbeiten das Therapieziel, Sie lernen meine Arbeitsweise kennen und ich informiere Sie über den Ablauf und die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit.

Das Erstgespräch ermöglicht zu überlegen, ob Sie sich in meiner Praxis wohl fühlen und mit mir zusammenarbeiten möchten. Eine gute und tragfähige Beziehung zwischen Klientin bzw. Klient und Therapeutin bzw. Therapeut ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg der gemeinsamen Arbeit!

Wenn Sie für Ihr Kind Psychotherapie suchen, lade ich Sie zunächst zu einigen Elterngesprächen ohne ihrem Kind ein, damit wir die Symptomatik, die derzeitige Situation und Lebensgeschichte Ihres Kindes in Ruhe besprechen können. Meist sind dazu 2 bis 3 Termine notwendig. Im Anschluss daran beginnt die Kinderpsychotherapie.

Bei Jugendlichen findet das Erstgespräch meist gemeinsam mit den Eltern bzw. einem Elternteil und der bzw. dem Jugendlichen statt, dies ist aber alters- und situationsabhängig. Ältere Jugendliche können sich auch auf eigene Initiative an mich wenden.

Genaueres zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie finden Sie auf dieser Seite.


RAHMENBEDINGUNGEN

Meist ist eine Therapiestunde pro Woche am passendsten für den therapeutischen Fortschritt. Dies klären wir gemeinsam im Erstgespräch bzw. flexibel je nach Bedarf im Therapieverlauf.

Vollfinanzierte Psychotherapie auf Krankenschein biete ich in meiner Praxis nicht an. Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse ist aber möglich. Die bezahlte Honorarnote kann dafür beim jeweiligen Versicherungsträger eingereicht werden. Es erfolgt dann eine teilweise Rückerstattung. Die Höhe variiert bei den verschiedenen Kassen. Private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen ebenfalls einen Teil der Therapiekosten.


ABSAGEREGELUNG

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten halten vereinbarte Termine für Ihre Klientinnen und Klienten persönlich frei, kurzfristig abgesagte Termine können nicht mehr vergeben werden. Es ist deshalb notwendig, eine Regelung für Terminabsagen zu treffen.

Ich halte mich an die vom Gesundheitsministerium im Sinne des Konsumentenschutzes empfohlene 2-Tage-Regel: Ein Termin kann bis 2 Tage vorher abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage erst am Tag des Termins oder am Vortag ist das Honorar für die ausgefallene Therapiestunde zu bezahlen. In jedem Fall bitte ich Sie aber, mir so bald als möglich Bescheid zu geben, wenn ein vereinbarter Termin nicht stattfinden kann.

Absagen sind telefonisch (auch auf die Sprachbox), per E-Mail und SMS möglich. Sie gelten mit meiner Rückmeldung als vereinbart.


VERSCHWIEGENHEIT

Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen psychotherapeutischen Verschwiegenheit. Diese psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist eine Grundvoraussetzung der vertraulichen therapeutischen Beziehung und des geschützten Gesprächsraumes und daher strenger als die ärztliche Verschwiegenheitspflicht.

Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch der Besuch der Psychotherapie selbst dürfen von der Therapeutin bzw. dem Therapeuten weitergegeben werden.

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